ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen VALENTIN-O MODELS und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

§ 2 Buchungsgrundlagen
1. VALENTIN-O MODELS gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden namens und im Auftrag des Models ab. Kunde ist, wer bei der Agentur bucht, soweit nicht explizit bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

2. Der Kunde schuldet VALENTIN-O MODELS die Vermittlungsprovision, in Höhe von 20 % des vereinbarten Modelhonorares oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt. sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Jegliche Haftung der VALENTIN-O MODELS aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Modell mit dem Provisionsanspruch der VALENTIN-O MODELS aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

3. Die Vermittlungsprovision schuldet der Kunde ebenfalls für Folgebuchungen, solange das Modell sich von VALENTIN-O MODELS vertreten lässt. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung von VALENTIN-O MODELS zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung fordert VALENTIN-O MODELS eine Ausfallentschädigung in Höhe des gesamten Honorars zzgl. der 20 % Vermittlungsprovision.

4. Bei Buchungen von minderjährigen Models ist immer zwingend die Absprache und die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich, eventuelle dadurch zusätzlich entstehende Übernachtungskosten oder anderweitige Spesen sind nach Absprache vom buchenden Kunden zu tragen.

5. Jegliche getätigte Anzahlungen für Produktionen oder Fashion Shows verbleiben ungeachtet evtl. weiterer anfallender Kosten durch bereits gebuchte Flüge / Hotels, etc. in der Agentur und werden nicht rückerstattet, auch nicht aus wichtigem Grund. Hotels und Flüge und evtl. andere, durch die Buchung entstandene Kosten sind weiterhin an VALENTIN-O MODELS zu erstatten.

§ 3 Arbeitszeit
1. Für Fotoproduktionen, Präsentationen, Showrooms, Fittings, u.ä. beträgt die Arbeitszeit bei einer Tagesbuchung 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Die Arbeitszeit beginnt ab Buchungszeitpunkt (der Pünktlichkeits-Puffer wird nicht miteingerechnet). Vorbereitungen vor Ort, wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

2. Für Video- und Imagedrehs zählt ein Arbeitstag von 10 Stunden.

3. Für Filmdrehs gibt es keine festgesetzte Stundenanzahl, somit auch keine Overtime. Mit dem vereinbarten Honorar sind alle Tage, Buyouts, etc. abgegolten.

4. Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet.

5. Die An- und Abreise kann, nach Vereinbarung, auch als Arbeitszeit vom Kunden übernommen werden. Dies wird mit dem Model vorab abgesprochen. Ansonsten werden, je nach Fall, nur die vereinbarten Reisekosten übernommen.

§ 4 Modelhonorar
1. Das Modelhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für vorab schriftlich vereinbarten Nutzungsrechte zzgl. anfallender MwSt.

2. Modetarif: Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

3. Sonderhonorar Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Dem Kunden ist und bleibt es untersagt das Model unter Umgehung von

VALENTIN-O MODELS direkt zu kontaktieren oder sogar direkt zu buchen. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorgenannte Verbot unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro an VALENTIN-O MODELS zu zahlen.

§ 5 Reisekosten
1. Reisetageersatz:

Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur in Rechnung gestellt, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt: bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.

2. Reisespesen bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht berechnet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze berechnet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

§ 6 Zahlungskonditionen / Rechte an den Produktionen
Das Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist 10 Tage nach Rechnungserhalt rein Netto in Euro, der deutschen Landeswährung an die Agentur zu bezahlen. Erst nach Eingang der Zahlung bei VALENTIN-O MODELS gehen die in der Buchungsbestätigung bestätigen Rechte an der / den Produktionen an den Kunden über.

§ 7 Buchungsmodalitäten
1. Optionen : Optionen sind Reservierungen mit einem verbindlichen Termin. Wird nicht spätestens drei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung getätigt, verfällt die Option. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Anwendung findet die deutsche Zeitrechnung. Optionen werden in der Reihenfolge nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Wenn eine Option verfällt, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf, auch darüber wird der Kunde informiert.

2. Festbuchungen : Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Auf Verlangen des Kunden sind Festbuchungen durch VALENTIN-O MODELS unter Nennung der wesentlichen Einzelheiten (Buchungsbestätigung) unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

3. Wetterbuchungen : Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Modells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Wenn die Wetterbedingungen nicht vorliegen oder bei unklarer Wetterlage, kann der Kunde die Buchung gegenüber VALENTIN-O MODELS bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Modellhonorars.

§ 8 Annullierung
1. Eine Festbuchung kann nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

2. Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.

3. Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.

4. Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.

5. Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

6. Erfolgt eine Annullierung ohne wichtigen Grund, ist grundsätzlich das vereinbarte Fotomodellhonorar zzgl. der 20 % Vermittlerprovision zu bezahlen.

7. Für Verschmutzungen und/oder Beschädigungen gleich welcher Art – soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wird – die im Verlauf einer Modenschau / Fotoproduktion entstehen können, haftet weder das Model noch VALENTIN-O MODELS.

§ 9 Reklamationen, Haftung
1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroid Fotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

2. Bei schuldhafter Verspätung des Models hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

3. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.

4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das Zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Nutzungsrechte
1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden 1,0 Jahre innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen. Frühestens nach Eingang der Gage bei VALENTIN-O MODELS.

2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.

3. Jegliche Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§ 11 Schluss Bestimmungen
1. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Fotomodell, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.

2. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

3. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

4. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.